Anerkannte Seminare für Brandschutzbeauftragte

Schicken Sie Ihre Mitarbeiter zu unseren Seminaren oder erwerben Sie selbst die erforderlichen Kompetenzen für den Brandschutzpass.

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Wissenswertes für Brandschutzbeauftragte? Dipl.-Ing. Herbert Hasenbichler von der BV Steiermark im Interview ...

Welche Kurse/Seminare muss ich als Brandschutzbeauftragter besuchen?
Nach Abschluss der Grundausbildung (Modul 1 und Modul 2) sind zur endgültigen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zusätzliche Ausbildungen (Erweiterte Ausbildung) notwendig. Diese sind gemäß Punkt 3.2 der TRVB 117 O innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des Moduls 2 verpflichtend zu absolvieren und umfassen einerseits das nutzungsbezogene Seminar, welches auf die Art des Betriebes abstellt, sowie andererseits Brandschutztechnikseminare, sofern anlagentechnische Brandschutzeinrichtungen (Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen) vorhanden sind. Die entsprechenden Seminare werden von Ihrer Ausbildungsinstitution angeboten. Ab der zuletzt besuchten Veranstaltung sind in Abständen von längstens 5 Jahren Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen.
Was mache ich, wenn der Brandschutzpass abgelaufen ist?
Die Gültigkeit Ihres Brandschutzpasses ist mit 5 Jahren begrenzt. Wurde innerhalb von fünf Jahren vom Brandschutzbeauftragten kein Seminar zur Verlängerung des Brandschutzpasses besucht, ist für das Wiederaufleben der Gültigkeit Modul 2 erneut zu besuchen. Ist der Brandschutzpass nach dem 1. März 2020 in der Corona-Zeit abgelaufen, verlängert sich die Gültigkeit automatisch bis 31.12.2021.

Benötigen Sie weitere Auskunft? Zögern Sie nicht uns oder unseren Kooperationspartner BV Steiemark zu kontaktieren.