Anerkannte Seminare für Brandschutzbeauftragte
Schicken Sie Ihre Mitarbeiter zu unseren Seminaren oder erwerben Sie selbst die erforderlichen Kompetenzen für den Brandschutzpass.
Wissenswertes für Brandschutzbeauftragte? Dipl.-Ing. Herbert Hasenbichler von der BV Steiermark im Interview ...

Welche Kurse/Seminare muss ich als Brandschutzbeauftragter besuchen?
Nach Abschluss der Grundausbildung (Modul 1 und Modul 2) sind zur
endgültigen Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten zusätzliche Ausbildungen
(Erweiterte Ausbildung) notwendig. Diese sind gemäß
Punkt 3.2 der TRVB 117 O innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss des
Moduls 2 verpflichtend zu absolvieren und umfassen einerseits das
nutzungsbezogene Seminar, welches auf die Art des Betriebes abstellt,
sowie andererseits Brandschutztechnikseminare, sofern anlagentechnische
Brandschutzeinrichtungen (Löschanlagen, Brandmeldeanlagen, Rauch- und
Wärmeabzugsanlagen) vorhanden sind.
Die entsprechenden Seminare werden von Ihrer Ausbildungsinstitution
angeboten. Ab der zuletzt besuchten Veranstaltung sind in Abständen
von längstens 5 Jahren Fortbildungsveranstaltungen zu
besuchen.
Was mache ich, wenn der Brandschutzpass abgelaufen ist?
Die Gültigkeit Ihres Brandschutzpasses ist mit 5 Jahren begrenzt.
Wurde innerhalb von fünf Jahren vom Brandschutzbeauftragten kein
Seminar zur Verlängerung des Brandschutzpasses besucht, ist für das
Wiederaufleben der Gültigkeit Modul 2 erneut zu besuchen.
Ist der Brandschutzpass nach dem 1. März 2020 in der Corona-Zeit
abgelaufen, verlängert sich die Gültigkeit automatisch
bis 31.12.2021.
